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BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04 |
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- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st.Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
- BPatG, 16.04.2003 - 29 W (pat) 3/02
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Im übrigen habe das BPatG auch die Bezeichnung "Moto Media" (29 W (pat) 3/02) für Druckereierzeugnisse als schutzfähig erachtet.Selbst wenn der Begriff "Moto", wie der Senat im Beschluß vom 16. April 2003, 29 W (pat) 3/02 - Moto Media, ausgeführt hat, grundsätzlich mehrdeutig sein sollte, so ergibt jedenfalls die Kombination mit dem Wort "Traveller" einen neuen in sich einheitlichen und verständlichen Begriff, der jede Mehrdeutigkeit ausschließt und nur auf die Konkretisierung "Motorradreisender" zuführt.
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Insbesondere der Nachweis der häufigen Verwendung des Wortes "moto" in Kombination mit anderen Begriffen bestätigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verwendung des angemeldeten Zeichens in Zukunft erfolgen kann (EuGH, GRUR 2003, 58 - Companyline; EuGH, GRUR Int 2004, 410 - BIOMILD).
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st.Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Der Titel ist dabei im allgemeinen inhaltsbezogen, wohingegen die Marke die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren auf ihren Hersteller gewährleisten muß (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 150/04
Insbesondere der Nachweis der häufigen Verwendung des Wortes "moto" in Kombination mit anderen Begriffen bestätigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verwendung des angemeldeten Zeichens in Zukunft erfolgen kann (EuGH, GRUR 2003, 58 - Companyline;… EuGH, GRUR Int 2004, 410 - BIOMILD).